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   OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20   

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OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20 (https://dejure.org/2021,47231)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2021 - 3 B 276/20 (https://dejure.org/2021,47231)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 3 B 276/20 (https://dejure.org/2021,47231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 25a Abs. 1 Satz 1, AufenthG § 16a, EMRK Art. 8 Abs. 1
    Verlängerung Aufenthaltstitel; humanitäre Gründe bei eigenmächtigem Schulabbruch; faktischer Inländer; gut integrierter Heranwachsender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13

    Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).24 Maßgebend sind bei der Frage der Integration des Ausländers in Deutschland vor allem die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet sowie dessen rechtlicher Status, der Stand der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Integration (Sprachkenntnisse, Schule/Beruf, Freizeitgestaltung/Freundeskreis) sowie das Fehlen von Straftaten.

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass ein Privatleben i. S. d. Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich dieser Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthaltstitels in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 17. Juni 2013 a. a. O. juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12

    Familiäre Lebensgemeinschaft mit erwachsenem Kind, Schutz des Privatlebens gemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Es bedarf vielmehr des Nachweises zusätzlicher Elemente der Abhängigkeit insbesondere zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern (vgl. dazu Wittmann, in: Berlit [Hrsg.], GK Aufenthaltsgesetz, a. a. O. § 25 AufenthG Rn. 387; SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass ein Privatleben i. S. d. Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich dieser Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthaltstitels in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 17. Juni 2013 a. a. O. juris Rn. 10).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Allerdings ist er nicht geduldet i. S. dieser Vorschrift, da er im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts (zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urt. v. 18. Dezember - 1 C 34/18 -, juris Rn. 23) weder im Besitz einer Duldung war noch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung vorliegen, er mithin auch keinen Anspruch auf eine solche hat.
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    besucht" ist zu entnehmen, dass sie einen aktuell andauernden Schulbesuch voraussetzt (VG Stuttgart, Urt. v. 10. Januar 2017 - 11 K 2461/16 -, juris Rn. 21; VG Saarlouis, Urt. v. 24. Mai 2017 - 6 K 1936/15 -, juris Rn. 38).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Der Schutzbereich des Art. 8 EMRK auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe aller familiären, persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts ihrer zentralen Bedeutung für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschl. v. 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392/10 -, juris Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 05.05.2014 - 4 Bs 98/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Erwerb einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, juris Rn. 22 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 16. September 2014 - 2 O 81/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 24.05.2017 - 6 K 1936/15

    Keine Aufenthaltserlaubnis nach Schulabgang ohne Schulabschluss

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    besucht" ist zu entnehmen, dass sie einen aktuell andauernden Schulbesuch voraussetzt (VG Stuttgart, Urt. v. 10. Januar 2017 - 11 K 2461/16 -, juris Rn. 21; VG Saarlouis, Urt. v. 24. Mai 2017 - 6 K 1936/15 -, juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, juris Rn. 22 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 16. September 2014 - 2 O 81/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.07.2014 - 3 A 28/13
    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass ein Privatleben i. S. d. Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich dieser Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthaltstitels in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 17. Juni 2013 a. a. O. juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 16.09.2013 - 3 B 389/13

    Faktischer Inländer, Schutz des Privatlebens

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20
    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).24 Maßgebend sind bei der Frage der Integration des Ausländers in Deutschland vor allem die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet sowie dessen rechtlicher Status, der Stand der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Integration (Sprachkenntnisse, Schule/Beruf, Freizeitgestaltung/Freundeskreis) sowie das Fehlen von Straftaten.
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 3 D 64/15

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Erfolgsaussichten;

  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 B 48/20

    Verwurzelung; wirtschaftliche Integration; Länge des Aufenthalts

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Die Tatsache allein, dass die erwachsenen Familienmitglieder in einer Hausgemeinschaft leben, begründet für sich genommen noch keinen ausreichenden Grad der Abhängigkeit (vgl. VGH München, Beschl. v. 17.05.2017 - 19 CS 17.37 - juris Rn. 7; OVG Bautzen, Beschl. v. 27.10.2021 - 3 B 276/20 - juris Rn. 27).
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